§ 14 – Schlichtung von Streitigkeiten
Zur Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb des Vereins kann auf Anordnung des Vereinsvorsitzenden ein Schiedsgericht gebildet werden, welches aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht. Jeder Streitteil benennt einen Beisitzer, der Vereinsvorsitzende benennt den Vorsitzenden.