§ 14 – Schlichtung von Streitigkeiten

Zur Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb des Vereins kann auf Anordnung des Ver­eins­vor­sit­zen­den ein Schiedsgericht gebildet werden, welches aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern be­steht. Jeder Streitteil benennt einen Beisitzer, der Vereinsvorsitzende benennt den Vor­sit­zen­den.