§ 6 – Beiträge

  1. Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein von den Mitgliedern Beiträge. Diese werden auf Vorschlag des Vorsitzenden jeweils von der Mitgliederversammlung für das lau­fen­de Jahr festgesetzt und im Laufe des ersten Vierteljahres im Abbuchungsverfahren ein­ge­zo­gen.
  2. Mitglieder, die das Abbuchungsverfahren nicht benützen, entrichten ihren Beitrag in bar oder durch Überweisung auf das Vereinskonto bei der Hypobank Prien, Konto-Nr.: 6800224258, BLZ: 711 200 77, im Laufe des ersten Vierteljahres.
  3. Bei nicht rechtzeitig geleisteten Beiträgen werden mit einem Zuschlag von 10 % der Beitragssumme als Botengebühr eingehoben.
  4. Neueintretende Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr zu entrichten, die durch die Mitgliederversammlung jährlich festgelegt wird.