§ 6 – Beiträge
- Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein von den Mitgliedern Beiträge. Diese werden auf Vorschlag des Vorsitzenden jeweils von der Mitgliederversammlung für das laufende Jahr festgesetzt und im Laufe des ersten Vierteljahres im Abbuchungsverfahren eingezogen.
- Mitglieder, die das Abbuchungsverfahren nicht benützen, entrichten ihren Beitrag in bar oder durch Überweisung auf das Vereinskonto bei der Hypobank Prien, Konto-Nr.: 6800224258, BLZ: 711 200 77, im Laufe des ersten Vierteljahres.
- Bei nicht rechtzeitig geleisteten Beiträgen werden mit einem Zuschlag von 10 % der Beitragssumme als Botengebühr eingehoben.
- Neueintretende Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr zu entrichten, die durch die Mitgliederversammlung jährlich festgelegt wird.