§ 11 – Kassenprüfung
Zur Prüfung der ordnungsgemäßen Kassen-, Rechnungs- und Buchführung sind alljährlich die die Mitgliederversammlung drei Kassenprüfer zu wählen. Sie haben die Ausgaben und Belege auch dahin zu prüfen, ob diese Ausgaben aufgrund ordnungsgemäßer Beschlüsse der Vereinsorgane erfolgt sind.