§ 11 – Kassenprüfung

Zur Prüfung der ordnungsgemäßen Kassen-, Rechnungs- und Buchführung sind alljährlich die die Mit­glie­der­ver­samm­lung drei Kassenprüfer zu wählen. Sie haben die Ausgaben und Belege auch dahin zu prüfen, ob diese Ausgaben aufgrund ord­nungs­ge­mä­ßer Beschlüsse der Vereinsorgane erfolgt sind.